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Veranstaltungstechnik
 

BOSE L1 System 1 Cylindrical Radiator Lautsprechersystem und die DIN 15905

Die herausragenden klanglichen Eigenschaften des Systems erlauben Musikgenuss schon bei geringeren Lautstärken als dies mit anderen Boxen-Systemen möglich wäre.

Wenn man sich auf den Lautsprecher zubewegt, wird es nicht signifikant lauter! Es sind also im Nahbereich des Systems keine besonders hohen Schallpegel nötig.

Erfahrungen speziell aus dem Gala- und Eventbereich bestätigen diese besondere Eigenschaft. Beschwerden des Publikums in den ersten Reihen, dem es eigentlich immer zu laut ist, sind auf Veranstaltungen die Seltenheit.

Ein großer Vorteil ist auch die “Unsichtbarkeit” der BOSE L1. Keine riesigen Boxentürme verstellen die Sicht auf die Bühne. Durch den breiten Abstrahlwinkel von 160° ergibt sich eine gleichmäßige Klangausbreitung im ganzen Raum.  Dabei gibt es nur geringfügige Veränderungen im Klangbild oder Lautstärke. Man hat überall den gleichen Sound.

DIN 15905
Deutsche Norm DIN 15905 Teil 5 "Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen
Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe"

Große Beschallungsanlagen können Schallpegel erzeugen, die das Gehör des Publikums schädigen. Um dies zu vermeiden, ist der Schallpegel zu messen und zu begrenzen. In DIN 15905-5 ist das dabei zu verwendende Messverfahren genormt.

Bei Nichteinhaltung dieser DIN - Norm ist der Veranstalter bei nachweisbaren Gehörschäden haftbar!

Die Norm gilt für elektroakustische Beschallungstechnik in Veranstaltungsstätten ... z. B. in Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen, Mehrzweck- und Messehallen, Räumen für Shows, Events, Kabaretts und Varietés, Studios für Hörfunk und Fernsehen, Theatern sowie in Verbindung mit Spiel- und Szenenflächen in Freilichtbühnen, Open-Air- Veranstaltungen und bei Festumzügen oder Stadtfesten. Auch wenn Kontrollen noch nicht an der Tagesordnung sind, bekommt das Thema Lautstärke auf Veranstaltungen eine neue Dimension. Veranstalter und Tontechnik-Anbieter werden sich daher zwangsläufig mit dem Thema Schallpegelbegrenzung und -dokumentation auseinandersetzen müssen.